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Wie berechne ich eine PKH/VKH-Rate mit der Berechnungstabelle?

 

Eingaben sind grundsätzlich nur in den grau hinterlegten Feldern vorzunehmen.

Mit der Tabelle ist die Berechnung von monatlichen Raten aus den Einkommen möglich. Zur Berechnung einer Einmalzahlung aus dem Vermögen ist sie nicht verwendbar. Diese Anleitung kann selbstverständlich eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Besonders Fragen zur Absetzbarkeit einzelner Positionen sind teilweise sehr kompex.

Die Tabelle besteht aus mehreren Berechnungsblättern:


  • Ratenberechnung
    Die eigentliche Berechnungstabelle.
  • Kurzberechnung
    Kurze Version der Tabelle, die für Beratungshilfe oder einfache Fälle eine schnellere Berechnung ermöglicht. Alle eingegebenen Beträge werden automatisch in die Langversion übertragen, sodass ein Wechsel jederzeit möglich ist. Nur die getroffenen Auswahlen in Ausklappmenüs müssten von Hand übertragen werden.

  • Details (Benutzung nicht zwingend)

    Hier könnne detaillierte Berechnungen für unregelmäßige Einkommen und die Kosten der Unterkunft und der Heizung vorgenommen werden, die dort errechneten Werte werden automatisch in die Ratenberechnungen übernommen.

  • Mehrbedarf (Benutzung nicht zwingend)

    Hier können Mehrbedarfe gem. § 115 I Nr. 4 ZPO berechnet werden, der dort errechnete Wert wird automatisch in die Ratenberechnungen übernommen.


Ratenberechnung:

 

 

Im 1. Abschnitt sind die Einnahmen der Partei zu erfassen, der Haken bei „Jahreswerte?“ in Zeile 7 teilt alle Werte für Einkünfte durch 12.

Für die Anrechnung von Kindergeld ist hier die Anrechnungsart (Kind/Eltern) auszuwählen. Der Kindergeldbetrag wird automatisch, entsprechend der Angaben zu Kindern in Abschnitt 4, eingefügt.

Der 2. Abschnitt gehört zu den Steuern und Sozialabgaben. Werden bei den Einnahmen die Nettowerte verwendet, entfallen die Eingaben. Auch hier ist das Rechnen mit Jahreswerten möglich.

Im 3. Abschnitt sind die weiteren abzugsfähigen Kosten gem. § 82 SGB XII zu erfassen. Für die Fahrtkostenberechnung gem. § 115 I S. 3 Nr. 1 ZPO iVm. § 3 VI Nr. 2a DVO zu § 82 SGB XII ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in das graue Feld vor „km“ einzugeben.

Für die Freibeträge im 4. Abschnitt sind zunächst der Fall Erwerbstätigkeit der PKH-Partei und/oder die unterhaltsberechtigten Personen auszuwählen. Das Einkommen dieser unterhaltsberechtigten Personen oder ein von der Prozesskostenhilfepartei gezahlter Unterhalt wird bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Kinder sind zuerst und im Alter aufsteigend einzutragen, dabei ist auszuwählen, ob die PKH-Partei Kindergeld für dieses Kind erhält.

Die Mehrbedarfsberechnung gem. § 115 I Nr. 4 ZPO erfolgt auf Blatt  „Mehrbedarf“, der dort errechnete Wert wird hier automatisch in die Ratenberechnung übernommen.

Im Abschnitt „Unterkunft und Heizung“ wird, wenn das Einkommen weiterer Personen in Zeile 53 eingeben wird, eine automatische verhältnismäßige Aufteilung vorgenommen.

 Abschließend ist noch die Auswahl zwischen alten und neuem PKH-Recht erforderlich (Auswahlfeld wird nicht gedruckt).

 

 


 

Details:

 

Wenn erforderlich kann ein Durchschnittseinkommen berechnet werden. In die Berechnung werden nur Monate einbezogen, bei denen im Feld Einkommen zumindest der Betrag 0,00 € eingetragen wurde.

Die in der Berechnungstabelle für Kosten der Unterkunft und Heizung eingetragenen Beträge werden addiert. Die Beispiele in der der Spalte Kosten können geändert werden.

Die Ergebnisse werden automatisch in die Berechnungen übertragen. Der Eintragungshinweis wird nicht gedruckt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Mehrbedarf:

 

Für die Mehrbedarfsberechnung ist zunächst die Regelbedarfsstufe als Berechnungsgrundlage auszuwählen, danach die jeweiligen Mehrbedarfe. Die Deckelung der Mehrbedarfe in Höhe des Regelbedarfs wird beachtet und ggf. ein Hinweis angezeigt.

Das Ergebnis wird automatisch in Blatt 1 übertragen. Der Eintragungshinweis wird nicht gedruckt.

Allgemeine Hinweise:

 

Die beispielhaften Abzüge, Besonderen Belastungen etc. (z.B. sonst. Angemessene Risikoversicherungen) können mit dem Fall angepassten Informationen überschrieben werden (z.B. Unfallversicherung bei ABCDEF AG).

Das Format ist der Verwendung als Anlage zu Schriftsätzen angepasst, für den Druck ist Blatt auf einer Seite darstellen auszuwählen.

Die weiteren Blätter sind ebenfalls druckbar, hier muß jedoch der Druckdialog gesondert aufgerufen werden.

  

Für Fehlerhinweise, Anregungen etc. bin ich immer dankbar.

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